Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau wird ab dem 21. Lebensalter (ab einem Alter von 20 Jahren) empfohlen und kann von jeder Frau ohne Altersbegrenzung bis ins hohe Lebensalter jährlich ein Mal in Anspruch genommen werden. Sie beinhaltet die Leistungen der gesetztlichen Krankenkassen abhängig vom Lebensalter der Frau:
Von 20 bis 29 Jahren:
Tastuntersuchung der Gebärmutter und Eierstöcke und Abnahme eines Zellabstrichs vom Gebärmutterhals
Von 29 bis 49 Jahren:
zusätzlich die Tastuntersuchung der Brust
Ab 50 Jahren:
zusätzlich die Tastuntersuchung des Enddarms und bis 55 Jahren jährlich ein Test auf Blut im Stuhl. Ab dem 56. Lebensjahr haben Sie derzeit Anspruch auf eine Vorsorge-Darmspiegelung, welche bei unauffälligem Ergebnis nach 10 Jahren von Ihnen wiederholt werden kann. Sollten Sie sich gegen eine Vorsorge-Darmspiegelung entscheiden erhalten Sie alternativ den Test auf Blut im Stuhl nur noch jedes zweite Jahr.
Mammographie-Screening ab 50:
Ab 50 Jahren kann jede Frau bis 69 Jahren in Deutschland derzeit alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. Die Einladung hierzu erfolgt direkt persönlich an Sie und wird nicht durch die betreuende Frauenarztpraxis erstellt.
Ergänzend zu den Vorsorge-Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen führen wir auf Wunsch folgende Untersuchungen durch (IGEL):
- Vaginalsonographie
- Brustultraschall
- Dünnschichtzytologie
- HPV-Test
- Immunologischer Stuhltest
- Blasenkrebstest
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten hierfür werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und erstellt. Ausführliche Informationen erhalten Sie hierzu in unserer Praxis. Bei Fragen zu Sinn und Zweck der oben genannten Untersuchungen werde Sie von uns gern und kompetent beraten.
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